Grußwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Abklingen der Coronavirus-Pandemie zu Beginn des Berichtszeitraums veränderten sich die Herausforderungen für die Berliner Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Statt der erhofften Rückkehr zu einer Versorgung unter normalen Bedingungen sahen wir uns mit den mittelbaren Auswirkungen der Pandemie konfrontiert: Die Patientenzahlen blieben weit hinter den Werten des Jahres 2019 zurück, ohne dass die Gründe hierfür vollständig geklärt werden konnten. Dank der hohen Versorgungsqualität in den Berliner Krankenhäusern, dank des unermüdlichen Einsatzes der Beschäftigten und einer allmählichen Rückkehr zur Normalität stiegen die Patientenzahlen gegen Ende des Berichtszeitraums jedoch wieder.

Während die Inanspruchnahme durch die Patienten Fragen aufwirft, ist unbestreitbar, dass der Fachkräftemangel durch die Coronavirus-Pandemie einen kräftigen Schub erhalten hat. In Folge der anhaltend hohen Arbeitsbelastungen in den Einrichtungen sind dauerhaft hohe Krankenstände zu verkraften gewesen und sind es noch. Allgemein nimmt der Fachkräftemangel leistungslimitierende Dimensionen an, noch verstärkt durch eine wachsende Bürokratielast. Trotz zahlreicher, mit Preisen ausgezeichneter Kampagnen und guten Tarifverträgen können die weiter steigenden Personalanforderungen nicht gedeckt werden. 

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die allgemeinen Wirt­schaftsbedingungen in der EU und in Deutschland massiv beeinträchtigt. Der Wegfall russischer Energielieferungen führte zu immensen Kostensteigerungen. Die Inflation belastet auch die Krankenhäuser nachhaltig stark. Aufgrund eines starren Preisfindungssystems und ohne Möglichkeit, Preissteigerungen an Krankenkassen weiterreichen zu können, gerieten viele Krankenhäuser in eine erhebliche Betriebskostenunterdeckung. Diese wurden nur teilweise mit Einmalzahlungen und Liquiditätshilfen ausgeglichen. Sinkende Erlöse bei gleichzeitig steigenden Kosten führten am Ende des Berichtszeitraums dazu, dass zahlreiche Kliniken von Insolvenz bedroht waren.

Die Berliner Krankenhausgesellschaft setzt sich kontinuierlich für die Interessen ihrer Mitglieder auf Bundes- und Landesebene ein. Sie stützt sich dabei auf einen starken, trägerübergreifenden Zusammenhalt ihrer Mitglieder sowie den unermüdlichen Einsatz der Mitarbeiter der Berliner Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. So wenden wir uns mit Mut den Bestrebungen der Bundesregierung für eine große Krankenhausreform zu und setzen eine transparente und zugewandte Zusammenarbeit mit dem neuen Berliner Senat sowie mit dem Abgeordnetenhaus fort.

Brit Ismer
Vorstandsvorsitzende

Marc Schreiner
Geschäftsführer

Übersicht Kennzahlen

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in Berlin in Zahlen

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Krankenhäuser im Land Berlin 2022 Teil I: Grunddaten, Teil III Kostennachweis, eigene Berechnungen. Die angegebenen Werte sind gerundet.

Unsere Höhepunkte im Jahr 2022

#Klinikoffensive: laut für Berlins Kliniken

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Fachveranstaltung Zeitarbeit

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Berliner Krankenhäuser auf dem Weg in eine klimafreundliche Zukunft

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Einsatz für die letzte Lebensphase

Unsere Höhepunkte im Jahr 2023

Berlins Krankenhäuser fragen – Spitzenpolitiker antworten!

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Jetzt noch sichtbarer: Kampagnenfilm #PflegeJetztBerlin

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Kundgebung Alarmstufe Rot – Krankenhäuser in Not

Vorstandsvorsitz bestätigt: Mitgliederversammlung wählt Trägerpluralität

Frohe Botschaft zur Weihnachtszeit: mehr Investitionen für Krankenhäuser

Im Einsatz für Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen in Berlin

Gesundheitspolitik

Gesundheitspolitik

Die Berliner Krankenhausgesellschaft ist wichtiger Ansprechpartner der Politik und Verwaltung für die Krankenhäuser sowie Pflegeeinrichtungen. Kernaufgabe ist ihre Mitwirkung an guten Versorgungsbedingungen für Berlinerinnen und Berliner.

Dafür bringt sie ihre Erwartungen an geeignete Rahmenbedingungen für das Leistungsangebot in Kliniken und stationären Pflegeeinrichtungen ein. So hat die BKG im Vorfeld der Wiederholungswahl zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin, die am 12. Februar 2023 stattfand, ihre gesundheitspolitischen Positionen, Angebote und Bedarfe der Berliner Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen für eine umfassende Versorgung der Menschen in der Stadt auf hohem medizinischem Niveau formuliert. Hierin wurde deutlich gemacht, dass die Kliniken mit leistungslimitierendem Fachkräftemangel, mit nach wie vor stark belastender Coronavirus-Pandemie sowie mit grassierender Inflation bei Sachkosten und Energiekostenexplosion existenziellen Herausforderungen ausgesetzt sind. Die BKG macht fortwährend deutlich, dass für deren Bewältigung dringend Hilfe der Verantwortlichen in Senat und Abgeordnetenhaus während der gesamten Legislaturperiode erforderlich ist.

Die gesundheitspolitische Arbeit der BKG war im Zeitraum 2022 und 2023 insbesondere geprägt durch die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2022/2023 (und den hierin enthaltenen Investitions­mitteln für die Krankenhäuser), durch die dringende Notwendigkeit gesetzlicher Anpassungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und der vorgesehenen Krankenhausreform. Die hohen, nicht refinanzierten Sachkostensteigerungen führen neben Fallzahlrückgängen und Fachkräftemangel zu großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Krankenhäuser. Die BKG und die Krankenhäuser haben mit zahlreichen Aktivitäten zwischen Individualansprache bis hin zu großen Demonstrationen gegenüber der Landes- und Bundespolitik deutlich gemacht, dass gesetzliche Anpassungen beim Landesbasisfallwert zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser dringend notwendig sind. So wurde z.B. mit einer zentralen Kundgebung vor dem Berliner Hauptbahnhof am 20. Juni 2023 eine sofortige Beseitigung der strukturellen Unterfinanzierung der Krankenhäuser eingefordert, um unkontrollierte Krankenhausinsolvenzen und Versorgungsverschlechterungen abzuwenden.

Das zentrale Vorhaben zur Reform der Krankenhäuser wurde nach Vorlage der Vorschläge der Regierungskommission intensiv diskutiert. Die BKG begrüßt grundsätzlich eine Reform, die die Krankenhäuser wirtschaftlich nachhaltiger aufstellt, dem Fachkräftemangel begegnet und Bürokratie abbaut. Hieran wird sich die Reform messen lassen müssen. Wichtig ist, dass die Planungshoheit bei den Ländern für die jeweiligen notwendigen Versorgungsstrukturen in den Regionen bleibt. Kritisch ist, dass die Betroffenen Leistungserbringer und Kostenträgerorganisationen bisher nicht in den Reformprozess eingebunden wurden.

Die BKG hat zahlreiche Gesetzgebungsverfahren wie z.B. zum Digital-Gesetz, Gesund­heits­daten­nutzungsgesetz oder Krankenhaustransparenzgesetz begleitet, die Krankenhäuser hierüber informiert und sich auf Bundes- und Landesebene hierzu eingebracht. Darüber hinaus wurden zahlreiche Gesetzesvorhaben angekündigt, für die allerdings erst teilweise Eckpunkte vorgestellt wurden, wie z.B. für die Notfallversorgung, den Rettungsdienst, ein Versorgungsstärkungsgesetz, zur Errichtung der Digitalagentur usw. Eine Übersicht über die zahlreichen Gesetzgebungsverfahren finden Sie in Kapitel 10 dieses Geschäftsberichts.

Personal und Pflege

#PflegeJetztBerlin

Mit der Pflegestärkungskampagne #PflegeJetztBerlin gelang es der BKG, den Fachkräftemangel und die drohende Versorgungslücke stärker in die gesundheitspolitische Wahrnehmung zu bringen. Mit einem strukturierten 10-Punkte-Maßnahmenplan wird an zahlreichen Projekten zur mittel- und langfristigen Gewinnung von mehr Pflegekräften in Berlin gearbeitet.

Ein zentrales Element ist die Stärkung des Interesses am Pflegeberuf in der Berufsorientierungsphase junger Menschen. Im Rahmen der Kampagne wurde der Veranstaltungskalender „Berufs­orientie­rungstage Pflege“ entwickelt, der die auf Jugendliche zugeschnittenen Angebote Berliner Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gebündelt auflistet und in regelmäßigen Abständen in alle allgemeinbildenden, weiterführenden und berufsbildenden Schulen berlinweit übermittelt wird. Im November 2023 wurde der Veranstaltungskalender öffentlich bekannt gemacht und in Betrieb genommen.

Über den monatlichen Newsletter wird die Kampagnenarbeit der Berliner (Pflege-)Öffentlichkeit zugänglich gemacht und dokumentiert. Mit der Sammlung Guter Beispiele wurde eine wachsende online-Bibliothek guter Pflegeprojekte angelegt. Damit entstand ein wertvoller Multiplikationseffekt. Darüber hinaus trat #PflegeJetztBerlin auch stark in der Öffentlichkeit auf und stellte die Kampagnenarbeit beim Deutschen Pflegetag 2022 und 2023 und beim Springer Pflegekongress 2023 vor. Das Kampagnenteam beteiligte sich mit einem eigenen Kapitel „Pflege stärken regional: #PflegeJetztBerlin“ an einem Buchprojekt zur Gestaltung der Zukunft der Pflege im Krankenhaus.

PPUGV, PPR 2.0, PPQ

Mit den Pflegepersonaluntergrenzen und Pflegepersonalquotienten werden durch den Gesetzgeber Vorgaben für den Personaleinsatz gemacht. Mit der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung werden gemäß §137i SGB V Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen festgelegt sowie in einer Bundesvereinbarung Regelungen zum Nachweis und zu Vergütungsabschlägen getroffen.

Mit der dritten und vierten Verordnung wurden die pflegesensitiven Bereiche im Krankenhaus erweitert. Die BKG hat dieses sehr bürokratische Instrument abgelehnt. Es führt zu einem erheblichen personellen Mehraufwand für die Dokumentation und das Controlling, die innerbetriebliche Organisation und auch innovative Versorgungskonzepte werden eingeschränkt. Mit der PPR 2.0 hingegen liegt ein Konzept vor, das vom Bedarf der Patientinnen und Patienten ausgeht. Anstelle starrer, schichtgenauer Personalbesetzungsvorschriften für einzelne Stationen sollen flexible, krankenhausbezogene und kapazitätsangepasste Modelle einen bedarfsorientierten Personaleinsatz ermöglichen.

Zeitarbeit in der Pflege

Die BKG reagierte auf das dringende Anliegen betroffener Träger von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, das besorgniserregende Ausmaß von Zeitarbeit in der Pflege einzudämmen.

Nach Diskussion im Umfeld der vielbeacheten Fachveranstaltung im August 2022 konnte die Erarbeitung des BKG-Rahmenvertrags zur Zeitarbeitnehmerüberlassung in der Pflege abgeschlossen werden. Dieser wurde im März 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit diesem Lösungsansatz wird den Einrichtungen ein wichtiges Instrument an die Hand gegeben, um mit „equal pay“, Qualitätsanforderungen und einem Abwerbeverbot im Rahmen der Vertragsverhandlungen mit Zeitarbeitsfirmen besser ihre Belange durchsetzen zu können. Begleitend intensiviert die BKG die Bekanntmachung dieses Fairness-Vertrags im verbands- und gesundheitspolitischen Einflussbereich auf der Landes- und Bundesebene mit dem Ziel einer gesetzlichen Bezugnahme. Mit den Vertretern der Zeitarbeit finden zudem konstruktive Gespräche statt, um eine gemeinsame Anwendung des Vertrags zu konsentieren.

Krankenhausfinanzierung und Budgetverhandlungen

Investitionsförderung

Im Krankenhausplan zugelassene Krankenhäuser haben im dualen Finanzierungssystem nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) einen Rechtsanspruch auf Investitionsförderung durch das Land. Dieser Pflicht kommen die Länder strukturell nicht nach.

Trotz eines merklichen Anstiegs der Investitionen bleiben diese weit hinter dem nachgewiesenen Bedarf der Berliner Krankenhäuser zurück. Mit einer umfangreichen Erhebung haben die Träger einen Investitionsbedarf von jährlich 350 Millionen Euro bis zum Jahr 2030 nachgewiesen. Mit der mittlerweile eingetretenen Baukostensteigerung ist dieser Bedarf auf rund 500 Millionen Euro pro Jahr angestiegen.
Die BKG setzt sich für eine strukturelle Verbesserung der Investitionslage ein und hat dies in der Kampagne #Klinikoffensive jetzt! kontinuierlich zum Ausdruck gebracht. Mit zahlreichen Maßnahmen wie einer Kundgebung, einer Kampagnenwebsite und einem Video machte die BKG auf das Recht auf auskömmliche Investitionsfinanzierung aufmerksam. In vielen Gesprächen und mit Schreiben gegenüber der Landespolitik hat sich die BKG im Rahmen der Haushaltsberatungen für eine deutliche und auskömmliche Investitionsfinanzierung eingesetzt. So konnte erreicht werden, dass die Investitionspauschale von 112 Mio. Euro in 2020 auf über 160 Mio. Euro in 2023 angehoben wurde. Dies wurde einmalig durch zusätzliche Mittel für Baukostensteigerungen in 2023 in Höhe von 40 Mio. Euro und ein Green Hospital Programm in Höhe von ca. 10 Mio. Euro ergänzt. Für die Auflösung des Investitionsstaus und für den dringend notwendigen Bestandserhalt (inkl. Baukostensteigerungen) sowie für die aktuellen Herausforderungen durch Klimaschutz und Digitalisierung braucht es eine weitere Verstärkung der Klinikoffensive durch das Land Berlin.

Budget- und Entgeltverhandlungen Krankenhäuser

Nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) und der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) vereinbaren die Krankenhäuser mit den Krankenkassen jahresbezogene Budgets. Die Landes­kranken­hausgesellschaften können sich nach §18a KHG an den Pflegesatzverfahren beteiligen.

Der pandemiebedingt entstandene Verhandlungsstau hat sich im Jahr 2023 nicht weiter verschärft. Der Bundesgesetzgeber hat unterdessen im Rahmen des Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) dieses bundesweite Phänomen aufgegriffen und durch Einführung von sanktions­bewährten Fristen zur Übermittlung der Forderungsunterlagen den gesetzlich verankerten Grundsatz der Prospektivität gestärkt.
Im Fokus der in den Jahren 2022 und 2023 geführten Budgetverhandlungen stand das erstmalig für das Budgetjahr 2020 zu verhandelnde Pflegebudget und hierbei insbesondere die Berücksichtigungsfähigkeit von Personal ohne explizite pflegerische Ausbildung. Auf Initiative der BKG wurden die Hinweise zu den Budgetverhandlungen für den Bereich des KHEntgG durch die DKG und die Landeskrankenhausgesellschaften in der zweiten Jahreshälfte umfassend überarbeitet und aktualisiert.

Landesbasisfallwert

Der Landesbasisfallwert stellt die Grundlage („Preis“) für die Ermittlung der Erlösbudgets nach §4 KHEntgG im Rahmen der krankenhausindividuellen Entgeltverhandlungen und für die Abrechnung der DRG-Fallpauschalen dar. Er wird gemäß §10 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) zwischen der BKG und den Krankenkassenverbänden jährlich vereinbart.

Der Landesbasisfallwert stellt die Grundlage („Preis“) für die Ermittlung der Erlösbudgets nach §4 KHEntgG im Rahmen der krankenhausindividuellen Entgeltverhandlungen und für die Abrechnung der DRG-Fallpauschalen dar. Er wird gemäß §10 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) zwischen der BKG und den Krankenkassenverbänden jährlich vereinbart. In den Verhandlungen mit den Krankenkassenverbänden zum Landesbasisfallwert 2023 und 2024 konnten nach schwierigen Verhandlungen jeweils Einigungen erzielt werden. Der Landesbasisfallwert 2024 für Berlin beträgt 4.215,66 Euro (mit Ausgleichen 4.220,07 Euro). Die vom Gesetzgeber „gedeckelte“ Steigerung gegenüber 2023 wird nicht ausreichen, um insbesondere die hohen Sachkostensteigerungen aus 2022/2023 abzubilden. Die BKG hat eine Anpassung des Landesbasisfallwertes um +4% gefordert, um diese Kostensteigerungen dauerhaft zu refinanzieren. Zudem sind grundsätzlich Korrekturen bei der Ermittlung des Landesbasisfallwertes notwendig, um zukünftig eine bessere Refinanzierung der Tarifkostensteigerungen, eine bessere Berücksichtigung des Orientierungswertes und der Gemeinkosten bei Leistungsrückgängen zu erhalten. Hier wird die BKG sich weiterhin für eine dringend notwendige wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser einsetzen.

Ausbildungsfinanzierung

Gemäß §17a Abs. 5 KHG vereinbaren die Vertragsparteien auf Landesebene mit dem Ziel, eine Benachteiligung ausbildender Krankenhäuser im Wettbewerb mit nicht ausbildenden Krankenhäusern zu vermeiden, einen Ausbildungs-Ausgleichsfonds. Die BKG gewährleistet eine sachgemäße Verwaltung des Ausbildungsfonds.

Die Jahre 2022 und 2023 waren geprägt vom schrittweisen Übergang der generalistischen Pflegeausbildung in den Ausbildungsfonds nach §26 Abs. 2 des Pflegeberufegesetzes (PflBG). Demgegenüber sorgen Kapazitätserweiterungen und neue Refinanzierungen in anderen Ausbildungsberufen wie z.B. der Ergo- und Physiotherapie für ein annähernd konstantes Fondsvolumen.

Schiedsstellen

Gemäß §18a KHG wird für jedes Land oder jeweils für Teile eines Landes eine Schiedsstelle gebildet.

Die Geschäfte der Schiedsstelle nach §18 a KHG werden im Land Berlin gemäß Pflegesatz-Schiedsstellenverordnung von einer Geschäftsstelle geführt. Die Geschäftsstelle wurde in den Jahren 2022 und 2023 von der BKG geführt.

Versorgung

Notfallversorgung

Die Rettungsstellen in den Berliner Krankenhäusern versorgen jährlich über 1 Mio. Patienten. Die Rettungsstellen sind hoch ausgelastet und sowohl in ihren Strukturen als auch dem Betrieb unterfinanziert.

Die BKG hat auf diesen Umstand in vielfältiger Weise aufmerksam gemacht und eine Reform der Notfallversorgung gefordert. Die Empfehlungen der Regierungskommission zu einer Reform der Notfall- und Akutversorgung nehmen wichtige Aspekte für eine bessere Patientensteuerung durch den Aufbau Integrierter Leitstellen (ILS), die Bildung Integrierter (Kinder-)Notfallzentren an Krankenhäusern und eine verbindlichere Definition des Sicherstellungsauftrages der KVen auf. Hierauf aufbauend hat das BMG ein Reformgesetz für die erste Jahreshälfte 2024 angekündigt.

Übergangspflege

Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom 11.07.2021 wurde mit §39e SGB V und 132m SGB V die Möglichkeit für Übergangspflege im Krankenhaus geschaffen.

Hintergrund ist, dass Krankenhäuser in der Praxis vielfach mit dem Problem konfrontiert sind, dass Patienten zwar nicht mehr akut stationär behandlungsbedürftig sind, aber einer Anschlussbehandlung bedürfen und keine entsprechenden Kapazitäten in geeigneten Einrichtungen zur Verfügung stehen. Die BKG hat gemäß §132m SGB V die Einzelheiten der Versorgung mit Leistungen der Übergangspflege nach §39e sowie deren Vergütung mit den Landesverbänden der Krankenkassen zu vereinbaren. Im Juni 2022 konnte mit den Krankenkassen eine Einigung erzielt werden. Der Anspruch auf Vergütung der Übergangspflege besteht für längstens 10 Tage im Anschluss an eine abgeschlossene stationäre Krankenhausbehandlung.

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

Die sog. ASV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) regelt auf der Grundlage von §116b Absatz 4 SGB V das Nähere zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV), an welcher Krankenhäuser, Vertragsärzte sowie Medizinische Versorgungszentren teilnehmen können.Insgesamt sind in Berlin aktuell 78 ASV-Teams tätig.

Im Berichtszeitraum traten weitere Konkretisierungen für einzelne Erkrankungen des §116b SGB V in Kraft. Die BKG brachte sich dabei als Mitglied des Erweiterten Landesausschusses Berlin (eLA Berlin) sowie dessen Erledigungsausschusses in die Erarbeitung an die neue Rechtslage angepasster Formulare ein. Unter anderem wurden Formulare für die neu hinzugekommene Indikation Multiple Sklerose konsentiert. Unter Beteiligung der BKG wurden zudem zahlreiche neue und ergänzende Beschlüsse für bereits bestehende ASV-Teams gefasst. Der G-BA hat im Juni 2023 die bisherige ASV–RL geändert, indem er teilweise die bisherige entsprechende Geltung der Qualitätsanforderungen gemäß §135 Absatz 2 SGB V in §3 Absatz 5 Satz 2 durch eigenständige leistungsspezifische Qualitätsanforderungen in §4a und im Anhang zu §4a ersetzt hat. Dieser Beschluss tritt mit Wirkung zum 1.März 2024 in Kraft.

Hybrid-DRGs

Auf der Bundesebene waren gemäß §115f Abs. 1 SGB V bis März 2023 eine spezielle sektorengleiche Vergütung zu vereinbaren. Diese erfolgt unabhängig davon, ob die zu vergütende Leistung ambulant oder stationär erbracht wird.

Da die Vertragsparteien sich nicht verständigen konnten, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Rahmen einer Ersatzvornahme die Verordnung über eine spezielle sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRG-Verordnung) im Dezember 2023 veröffentlicht. Ab dem 01.01.2024 kommen danach zwölf Hybrid-DRGs zur Anwendung. Regelungen zum Abrechnungsverfahren der Hybrid-DRG hat das BMG nicht getroffen, hier müssen entsprechende Vereinbarungen durch die Selbstverwaltung vorgenommen werden.

Tagesstationäre Behandlung gem. §115e SGB V

Zur Neueinführung der tagesstationären Behandlung in §115e SGB V haben die Kranken­hausgesellschaften unter Mitwirkung der BKG Umsetzungshinweise erarbeitet, welche Fragen adressieren zum Haftungsrecht, zur Abgrenzung der tagesstationären Behandlung zur …

teilstationären Behandlung, die an den täglich mindestens sechsstündigen Aufenthalt zu stellenden Anforderungen zu Fahrtkosten bzw. die Verordnungsmöglichkeit von Krankenbeförderungen sowie den Auswirkungen auf die Behandlungsverträge, zur Erbringung wahlärztlicher Leistungen sowie der Wahlleistung Unterkunft sowie zu Informationspflichten des Krankenhauses.

Ambulantes Operieren nach §115b SGB V – neue Kataloge und vertragliche Rahmenbedingungen

DKG, KBV und GKV-SV haben sich auf der Basis eines gemeinsam beauftragten Gutachtens auf einen Vertrag zur Durchführung ambulant durchführbarer Operationen, sonstiger stationsersetzender Eingriffe und stationsersetzender Behandlungen gem. §115b Abs. 1 SGB V inklusive der dazugehörigen Anlagen mit Wirkung zum Ende 2023 bzw. Ende 2024 verständigt.

Damit haben die Vertragsparteien die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags aus dem MDK-Reformgesetz vorgenommen. Der Katalog für „ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe“ (AOP-Katalog) wurde dadurch erheblich erweitert. Dadurch sollen mehr ambulante Behandlungsmöglichkeiten in den Krankenhäusern genutzt werden. Die bisher im AOP-Vertrag enthaltenen sog. GAEP-Kriterien wurden durch einen neu vereinbarten, gemeinsamen Katalog von Kontextfaktoren abgelöst. Die Vergütungsregelungen im AOP-Vertrag wurden grundsätzlich beibehalten. Anpassungen wurden im Bereich Sachkosten und für die Schweregradvergütung vereinbart.
Die BKG unterstützt die Krankenhäuser bei der Ermittlung der damit verbundenen Potentiale einschließlich des Potentials der tagesstationären Behandlung (gem. §115e SGB V) im Rahmen eines AOP-Projektes zur Analyse des ambulanten Potentials nach den Kriterien des Gutachtens zur Erweiterung des AOP-Katalogs. Die Entwicklungen wurden den Krankenhäusern in BKG-Fachveranstaltungen erläutert.

Qualität, Krankenhausorganisation, Recht

Qualitätssicherung

Zur Erreichung und Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung hat die BKG u.a. mit den von ihr entsandten Experten an den gesetzlich etablierten Prozessen und in den dafür eingerichteten Gremien engagiert mitgewirkt.

Der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) jährlich veröffentlichte Qualitätsreport bestätigt Berlin auch für den Berichtszeitraum der Jahre 2022 bis 2023 ein, auch im Ländervergleich, weiter verbessertes gutes Behandlungsniveau in der stationären Versorgung. Die Berichte finden u.a. krankenhausbezogen Eingang in die Darstellungen des Berliner Krankenhausverzeichnisses. Die im Rahmen des Krankenhausreformprozesses geäußerte Kritik einer fehlenden Transparenz der Qualität von Krankenhausleistungen ist daher nicht nachvollziehbar und wird dem hohen Engagement aller Beteiligten nicht gerecht.
Nach Beendigung der Corona-Pandemie hat der Medizinische Dienst (MD) Berlin-Brandenburg die Prüfung der Einhaltung der Vorgaben von Qualitätsrichtlinien des G-BA auf der Grundlage der ­MD-QK-RL aufgenommen. Um die damit verbundenen massiven Belastungen der Krankenhäuser abzumildern, konnte die BKG mit dem MD eine Reihe pragmatischer Verfahrensregelungen abstimmen.

Prüfungen des Medizinischen Dienstes (MD) im Krankenhaus

Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG) wollte der Gesetzgeber unter anderem regeln, dass die Geltendmachung des Aufschlags nach §275c Abs. 3 SGB V nicht mehr durch einen Verwaltungsakt erfolgt.

Die nun zu erfolgende elektronische Datenübertragung konnte nach Intervention der BKG auf Landesebene optimiert werden. Weiterhin hat das KHPflEG die Regelungen zur Strukturprüfung nach §275d SGB V um zwei Fallkonstellationen erweitert, in denen das Krankenhaus bis zum Abschluss einer Strukturprüfung erbrachte Leistungen abrechnen darf.

Nothelferparagraf

Nach einer im Sommer 2023 durchgeführten Umfrage der BKG belaufen sich die Ausfälle für die Behandlung nicht krankenversicherter und mittelloser Patienten als Nothelfer gem. §§6a AsylbLG, §25 SGB XII auf mindestens 10 Millionen Euro/Jahr.

Weiter zeigt die Umfrage der BKG, dass 86% der von den Berliner Krankenhäusern gestellten Anträgen auf Kostenerstattung nach §§6a AsylbLG, §25 SGB XII schlicht abgelehnt werden. In fast 30% der Fälle bleibt eine Reaktion gänzlich aus. Hinzu kommt, dass der Arbeitsaufwand in keinerlei Relation zur Kostenübernahme steht. Sofern Reaktionen erfolgen, entstehen für die Krankenhäuser unüberwindbare Nachweishürden.
Neben dieser oft unmöglichen Beweislast wird die Geltendmachung der Rechtsansprüche für den Nothelfer zusätzlich erschwert durch die langjährige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach nur so lange ein Anspruch auf Vergütung für Leistungen als Nothelfer besteht, solange der Sozialhilfeträger keine Kenntnis vom Leistungsfall hat. Dies ist nach der Rechtsprechung regelhaft nach einem Tag der Fall.
Vor diesem Hintergrund führt die BKG Gespräche mit der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung sowie einigen Bezirksbürgermeistern mit dem Ziel, eine Lösungsmöglichkeit über eine Vereinbarung dahingehend zu finden, dass zumindest ein Teil der Behandlungskosten fest und mit abgesenkten Nachweisobliegenheiten vergütet wird.

Entlassmanagement

Eine der wesentlichen Änderungen des Rahmenvertrags Entlassmanagement besteht darin, dass seit Juli 2023 zum Zwecke der eindeutigen Zuordnung der Leistung zum Krankenhaus bei der Verordnung …

… von Leistungen und Arzneimitteln sowie zur Feststellung und Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen des Entlassmanagements die Angabe der versorgungsspezifischen Betriebsstättennummer (BSNR) durch die Angabe des Standortkennzeichens des Krankenhauses nach §293 Absatz 6 SGB V zu ersetzen ist. Der Übergangszeitraum, in der die versorgungsspezifische BSNR noch verwendet werden darf, endet mit dem Jahr 2023. Ab 2024 soll bei Verordnungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen einheitlich das Standortkennzeichen verwendet werden.

IT, E-Health, Statistik

Statistik

Statistische Analysen sind von grundlegender Bedeutung für die Entscheidungen der BKG. Sie dienen der Überprüfung gesetzlicher Vorgaben und unterstützen die Entwicklung von Positionen.

Deshalb werden von der BKG regelmäßig ausgewählte Kennzahlen im DRG- und PEPP-Bereich aktualisiert. Beispielsweise bilden solche Auswertungen die Grundlage für Verhandlungen zum Landesbasisfallwert und der Übergangspflege. Um Entscheidungsträger und Krankenhäuser zu unterstützen, publiziert die BKG die Ergebnisse ihrer statistischen Analysen in kompakter Form als Broschüre „Krankenhäuser in Berlin – Zahlen, Daten, Fakten“. Diese Broschüre präsentiert die wichtigsten Statistiken und Daten aus dem Berliner Krankenhauswesen kompakt und übersichtlich.

Daten nach §21 KHEntgG

Gemäß §21 Abs. 1 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) sind Krankenhäuser, die diesem Gesetz unterliegen, verpflichtet, ihre Leistungsdaten für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr bis zum 31. März an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zu übermitteln.

Diese Daten sind von entscheidender Bedeutung für die Pflege und Weiterentwicklung des DRG-Systems. Mitgliedskrankenhäuser werden regelmäßig angehalten, diese Daten in anonymisierter Form bereitzustellen, um sie z.B. für die Krankenhausplanung und die Vorbereitung der Verhandlungen zum Landesbasisfallwert zu verwenden. Die Übermittlung der anonymisierten Daten erfolgt über ein Datenportal der Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG), einer Tochtergesellschaft der Landeskrankenhausgesellschaften und der DKG.

Datenübermittlung nach §§120, 301 SGB V und §17c KHG

Im Berichtszeitraum wurden, wie bereits in den Vorjahren, Weiterentwicklungen an den Entgeltsystemen vorgenommen.

Die Fortschreibungen, Nachträge und Schlüsselfortschreibungen wurden zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der DKG abgestimmt. Die BKG hat ihre Mitglieder regelmäßig über Änderungen bei der Abrechnung gemäß §§120, 301 SGB V und §17c KHG informiert.

Telematikinfrastruktur (TI)

Die Telematikinfrastruktur (TI) nach §291a SGB V vernetzt die Akteure im Gesundheitswesen. Für ihren Aufbau und die Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte ist die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) zuständig.

Die BKG informiert die Krankenhäuser regelmäßig zu organisatorischen und finanziellen Fragen der TI-Implementierung, insbesondere über die Einführung von eRezept, elektronischer Patientenakte und elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Zudem waren die Meldungen nach IfSG über das DEMIS-Portal Gegenstand der Abstimmungen mit der Bundesebene und den Krankenhäusern.

Digitalgesetze

Das Digital-Gesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz haben das Ziel, mit digitalen Lösungen den Versorgungsalltag und die Forschungsmöglichkeiten in Deutschland zu verbessern.

Mit dem Digitalgesetz wird die „ePA für alle“ geregelt. Neben dem Opt-out-Verfahren für die Versicherten werden die Krankenhäuser verpflichtet, bestimmte Daten und Dokumente in der elektronischen Patientenakte (ePA) zu speichern. Mangels Verfügbarkeit der erforderlichen Komponenten (z.B. Highspeed-Konnektor) für elektronische Verordnungen in Kliniken konnte die Umsetzung der elektronischen Verordnung von Anfang 2024 auf Beginn 2025 verschoben werden. Die BKG hat die Krankenhäuser über diese Gesetzgebungsverfahren informiert und diese begleitet.

IT-Sicherheit

Die erfolgreiche Umsetzung der Digitalisierung im Gesundheitssektor hängt entscheidend von der IT-Sicherheit ab, insbesondere im Hinblick auf den Schutz sensibler Gesundheitsdaten.

Aus diesem Grund wurde der Branchenspezifische Sicherheitsstandard (B3S) weiterentwickelt, um die IT-Sicherheit zu verbessern. Die Sicherheitsanforderungen werden zudem durch die Entwicklung des NIS-2-Umsetzungsgesetzes und des KRITIS-Dachgesetzes verschärft. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlicht darüber hinaus aktuelle Hinweise zur Bedrohungssituation im Bereich der IT-Sicherheit in Kliniken. Diese beinhalten Warnmeldungen sowie Handlungsempfehlungen für Betreiber kritischer Infrastrukturen.

Krankenhauszukunftsfonds (KHZF)

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz, seit Oktober 2020 in Kraft, werden bundesweit 3 Mrd. Euro Investitionsfördermittel insbesondere für Digitalisierung und IT-Sicherheit in Kliniken bereitgestellt. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder sind insgesamt 4,3 Mrd. Euro verfügbar.

Die Berliner Krankenhäuser haben Förderanträge mit einem Volumen von 220 Mio. Euro eingereicht und überwiegend bewilligt bekommen. Teilweise sind Fördertatbestände bereits abgeschlossen. Das BMG hat ein Sanktionssystem etabliert: Ab 2025 drohen den Krankenhäusern gemäß §5 Abs. 3h KHEntgG Abschläge, wenn bestimmte digitale Dienste, deren Umsetzung aus dem KHZF gefördert werden, im Krankenhaus nicht verfügbar sind und nicht genutzt werden. DKG und GKV-SV haben sich darauf verständigt, im Jahr 2025/2026 die Beauftragung der digitalen Dienste mit der Umsetzung gleichzustellen. Hintergrund der Regelung ist die angespannte Marktsituation und späte Bescheiderteilung durch die Länder, die eine rechtzeitige Umsetzung aller beauftragten Projekte bis zum Beginn 2025 nicht zulässt.

Pflegeeinrichtungen

Gremium AG §75 SGB XI

Die AG §75 SGB XI auf Landesebene setzt sich aus Vertretenden der Verbände der Leistungserbringer, darunter die BKG, der Pflegekassen und der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege zusammen.

In diesem Gremium werden Fragen der Umsetzung von Bundesgesetzen auf Landesebene geklärt, Rahmenverträge nach §75 SGB XI für das Land Berlin vereinbart, Vergütungen im Rahmen des SGB XI verhandelt sowie Antragsformulare und Vergütungsvereinbarungen hierzu abgestimmt.

Rahmenverträge nach §75 SGB XI

In der Unterarbeitsgruppe Rahmenverträge der AG §75 SGB XI fanden im Berichtszeitraum unter anderem Verhandlungen zur Überarbeitung …

… des Rahmenvertrags für die vollstationäre Pflege im Land Berlin statt, insbesondere auch zur Umsetzung des neuen Personalbemessungsinstruments nach §113c SGB XI, die noch nicht abgeschlossen sind und 2024 fortgesetzt werden.

Kurzzeitpflege

In der Unterarbeitsgruppe Kurzzeitpflege der AG §75 SGB XI wurden 2023 unter Beteiligung der BKG Festlegungen zur Umsetzung der gemeinsamen Empfehlungen nach …

… §88a SGB XI zur Sicherstellung einer wirtschaftlich tragfähigen Vergütung in der Kurzzeitpflege für das Land Berlin geeint. Diese sehen zur Ausweitung des Angebots an Kurzzeitpflegeplätzen unter anderem für neue Einrichtungen eine Absenkung der Auslastungsquote auf 70% im ersten und 73% im zweiten Jahr vor.

Basisentgeltvereinbarungen für die Jahre 2022 und 2023/Lineare Fortschreibung

Zwischen den Verbänden der Leistungserbringer, darunter die BKG, und den Kostenträgern, Pflegekassen und Sozialhilfeträger, werden im Land Berlin Basisentgelte für die voll-stationäre Pflege vereinbart.

Seit September 2022 dürfen Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die das Pflegepersonal nach Tarifvertrag, kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen oder daran angelehnte Haustarife entlohnen. Deshalb mussten die Vergütungsstrukturen des Fortschreibungsverfahrens an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst werden. Für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.08.2022 wurde eine Steigerung des Basisentgeltes um 1,81% auf Grundlage der Vergütung des Jahres 2021 vereinbart. Ab dem 01.09.2022 wurde ein pauschales Überleitungsverfahren der Pflegeentgelte bis 31.12.2023 für Pflegeeinrichtungen verhandelt, die das ortsübliche Entgeltniveau an ihre Beschäftigten in der Pflege zahlen. Ergebnis war ein Stundenlohn von 20,17 Euro, den die Verbände der Leistungserbringer noch um die variablen Zuschläge (8%), die voraussichtlichen Tarifsteigerungen für das Jahr 2023 (2,1%), Personalnebenkosten (3%) sowie einen Tariftreuesicherheitsanteil und einen Risikoaufschlag (4%) auf insgesamt 23,83 Euro erhöhen konnten. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38 Stunden und unter Berücksichtigung der Sozialversicherungsanteile von 21% ergibt sich ein Arbeitgeberbrutto vom 59.965,20 Euro. Ebenfalls wurden die Betriebskosten verhandelt. Hier wurde eine Gesamtsteigerung von 6,35% vereinbart.
Inhalt dieser gesundheitlichen Versorgungsplanung ist ein individuell zugeschnittenes Beratungs­angebot über die medizinisch-pflegerische Versorgung und Betreuung in der letzten Lebensphase. Die in der entsprechenden Vergütungsvereinbarung enthaltene Bewohnerpauschale wurde von den Verbänden der Leistungserbringer unter Beteiligung der BKG für die Jahre 2022 und 2023 jeweils fristgerecht gekündigt und neu verhandelt. Das Ergebnis betrug für das Jahr 2022 14,34 Euro, für das Jahr 2023 14,74 Euro im Monat.

Ausbildungspauschalen nach Pflegeberufegesetz

2022 hat die BKG für Pflegeschulen und Träger der praktischen Ausbildung, darunter die Pflegeeinrichtungen, im Land Berlin an den Verhandlungen zu den Ausbildungspauschalen nach dem Pflegeberufegesetz teilgenommen.

Durch die Ausbildungspauschalen wird sichergestellt, dass die Ausbildung von Pflegefachpersonen auskömmlich finanziert ist. Für die Pflegeschulen wurde eine Pauschale von 9.368 Euro für die Jahre 2023 und 2024 je Schüler/-in geeint. Im Vergleich zur vormaligen Pauschale in Höhe von 8.865 Euro wurde eine Gesamtsteigerung von 5,67% erreicht. Für die Träger der praktischen Ausbildung wurden weiter fünf Differenzierungskriterien (DK) gebildet, je nach Höhe der Personalkosten für die Praxisanleitung. Im höchsten DK 5 wurde die Pauschale von 9.998 Euro für 2022 auf 10.075 Euro für 2023 und auf 10.172 Euro für 2024 gesteigert.

Wohnteilhabegesetz/WTG-MitgestaltV

Nachdem im Jahr 2021 ein neues Wohnteilhabegesetz (WTG) in Berlin in Kraft getreten ist, müssen die zugehörigen Verordnungen novelliert werden.

Die BKG hat zum Referentenentwurf einer neuen WTG-Mitgestaltungsverordnung schriftlich Stellung genommen und im Sinne der Mitglieds-Pflegeeinrichtungen Verbesserungsvorschläge eingebracht.

Hospiz- und Palliativversorgung

Die BKG ist seit 2017 Mitglied des „Runden Tisches Hospiz- und Palliativversorgung“ und befördert die Umsetzung der dort beratenen Maßnahmen.

Zweijährlich führt die BKG eine Umfrage zu den Aktivitäten der Hospiz- und Palliativversorgung in den Krankenhäusern durch. Die Ergebnisse aus dem Jahr 2022 wurden beim 11. Runden Tisch sowie beim 5. Berliner Hospizforum und in den AGs vorgestellt. Zudem finden die Best-Practice-Beispiele regelmäßig Eingang in die Ergebnisdatenbank auf der Webseite der BKG.

Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen

Neben der Unterzeichnung der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ im Jahr 2017 unterstützt die BKG den Chartaprozess proaktiv, indem sie ihre Mitgliedseinrichtungen informiert, berät und vernetzt.

Anlässlich des fünfjährigen Jubiläums der AG Umsetzung Charta am Runden Tisch Hospiz- und Palliativversorgung im Land Berlin haben auf Anregung der BKG im Dezember 2022 weitere sechs Mitgliedskrankenhäuser die Charta unterzeichnet. Anlässlich der 50. Jubiläumssitzung der „AG Hospiz- und Palliativkultur in Pflegeheimen“ des Runden Tisches Hospiz- und Palliativversorgung Berlin sind im November 2023 36 weitere Pflegeheime, darunter 26 Mitgliedspflegeeinrichtungen der BKG, der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ beigetreten.

Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Berlin soll als Modellregion für stationäre nachhaltige Gesundheitsversorgung in Metropolen auf den Weg gebracht, werden. Die BKG hat sich zum Ziel gesetzt, die Krankenhäuser bei ihren vielfältigen Klimaschutz-Maßnahmen zu unterstützen, Rahmenbedingungen für Umweltschutz und Nachhaltigkeit für den Krankenhausbereich zu setzten und zu verbessern.

2022 hat die BKG hierfür das Thema Klimaschutz und Nachhaltigkeit gemeinsam mit einem Expertengremium beraten, Handlungsfelder definiert und ein Strategiepapier „Klimaschutz und nachhaltige Gesundheitsversorgung“ beschlossen.
Um dabei zu unterstützen, einer möglichen Energiekrise und Rationierungsmaßnahmen in Folge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine vorzubeugen, hat die BKG im. September 2022 ein Online-Webinar zur Darstellung kurzfristig realisierbare Energiesparmaßnahmen für den Winter 2022/2023 durchgeführt.
Im November 2022 fand die Veranstaltung „Zukunftsbild: Klimaschutz und Energiesicherheit im Krankenhaus“ statt. Effekte für Klimaschutz und Energiesicherheit wurden beleuchtet, Handlungsfelder einer neu erarbeiteten „Klimaschutz-Strategie“ vorgestellt und mit Vertretern/-innen aus Wissenschaft, Praxis und Politik diskutiert.
Das Strategiepapier, Gutachten, Informationen zur Thematik sowie die Vorträge und Aufzeichnung der Veranstaltung „Zukunftsbild: Klimaschutz und Energiesicherheit im Krankenhaus“ finden sich auf der hierzu eingerichteten Landingpage.
Die Klimakrise verursacht längere und intensivere Hitzeperioden und stellt bereits heute eine Gefahr für Menschen in Deutschland dar. Betroffen ist der medizinische Bereich durch eine Zunahme hitzebedingter Erkrankungen (quantitativ und qualitativ). Die BKG sieht daher die Notwendigkeit, stationäre Versorgungsstrukturen klimaresilient zu gestalten. Berlin ist hier für den Gesundheitsbereich mit dem „Aktionsbündnis Hitzeschutz Berlin“ unter Beteiligung der BKG und der Erstellung von (Muster-) Hitzeschutzplänen bei extremer Hitze ein Vorreiter.
Damit Kliniken ihren Beitrag zur Treibhausgasneutralität bis 2045 leisten und die notwendigen Maßnahmen zur Bewältigung der schädlichen Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit der Bevölkerung umsetzen können, müssen diese Aspekte des Klimaschutzes dauerhaft in der Finanzierung der Gesundheitseinrichtungen etabliert werden. Der erforderliche Finanzierungsbedarf für eine klimaneutrale Umgestaltung allein der Berliner Krankenhäuser wird auf ca. 1,4 Mrd. Euro geschätzt. Daher bedarf es einer Anschub- und Sonderfinanzierung der Maßnahmen durch das Land Berlin ergänzend zur Investitionsfinanzierung. Die BKG hat im Rahmen ihrer Positionierungen zu den Abgeordnetenhauswahlen und der jeweiligen Haushaltsplanung regelmäßig auf die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel hingewiesen und die Umsetzung von Investitionsprogrammen, wie dem Green Hospital Programm, gefordert.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

In den Jahren 2022 bis 2023 war die BKG maßgebliche Ansprechpartnerin für Medien in der Hauptstadt. Das Medieninteresse konzentrierte sich nach dem Ende der Coronavirus-Pandemie vor allem auf die zunehmend schwierige finanzielle Situation der Krankenhäuser.

Durch die Veröffentlichung von 50 Pressemitteilungen, die Durchführung einer Pressekonferenz und die Beantwortung einer Vielzahl von Presseanfragen wurden Positionen der BKG zu aktuellen Themen wie zum Fachkräftemangel, zur wirtschaftlichen Schieflage, zu den Maßnahmen für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung bis hin zu tagesaktuellen Fragen bei relevanten Stakeholdern und in der Öffentlichkeit sichtbar gemacht.
Vorstandsberatungen, Pressekonferenzen, Webinare und Veranstaltungen wurden weiterhin online und hybrid durchgeführt. Neben zahlreichen Online-Webinaren fanden wichtige Veranstaltungen wie der Parlamentarische Abend und die Demonstrationen für mehr Investitionen #Klinikoffensive jetzt! und für die wirtschaftliche Sicherung der Häuser #AlarmstufeRot statt. Wir setzten Impulse für den Gesundheitssektor mit unserer Veranstaltung „Zukunftsbild Klimaschutz und Energiesicherheit“, die im November 2022 stattfand und in voller Länge auf YouTube abrufbar ist. Die Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus im Februar 2023 begleiteten wir kommunikativ mit aktualisierten gesundheitspolitischen Positionen. In der BKG-Wahlkampfarena stellten sich die gesundheitspolitischen Sprecher/-innen der Fraktionen CDU, SPD, FDP, Die Grünen und Die Linken den Fragen der Berliner Krankenhausgesellschaft.
Die Geschäftsstelle betreut den Webauftritt der BKG samt integriertem Mitgliederbereich. In diesem geschützten Bereich der Homepage werden Mitteilungen und Informationen bereitgestellt. Die Benutzer erhalten regelmäßig einen Informationsnewsletter zu neu eingestellten Dokumenten. Neben www.bkgev.de trägt die BKG Verantwortung für das Berliner Krankenhausverzeichnis ­
www.berliner-krankenhausverzeichnis.de und die Kampagnenseiten www.pflegejetztberlin.de und www.klinikoffensive.de. Auf ihren Social-Media-Kanälen konnte die BKG neben X (ehemals Twitter) vor allem ihr Engagement auf LinkedIn als wichtigen Kanal zur Meinungsbildung ausbauen. Im Netzwerk Presse/Kommunikation Berliner Krankenhäuser tauschten sich Pressesprecher und Kommunikatoren regelmäßig an wechselnden Standorten aus. Die BKG war eine regelmäßige Teilnehmerin der AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DKG.

Gesetzgebungsverfahren

Für die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wichtige Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene 2022–2023:

  • Digital-Gesetz (DigiG)
  • Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)
  • Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)
  • Krankenhaustransparenzgesetz
  • Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
  • KRITIS-Dachgesetz
  • Medizinforschungsgesetz (MFG)
  • Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
  • Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG)
  • GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG)
  • COVID-19-Schutzgesetz (COVID-19-SchG)
  • Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften

Der Verein

Organisation der Berliner Krankenhausgesellschaft e.V.

Mitglieder

Nachfolgend sind die Mitglieder der BKG und die jeweiligen Bettenzahlen, differenziert nach Krankenhausbetten und Betten in stationären Pflegeeinrichtungen, dargestellt (Stand 2023). Satzungsgemäß hat jedes Mitglied für je angefangene 1.000 beitragspflichtige Betten eine Stimme in der Mitgliederversammlung.
 

Vorstand

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der BKG und beschließt über die ihm satzungsgemäß zugewiesenen Aufgaben oder über Aufgaben, die ihm die Mitgliederversammlung überträgt. Der Vorstand der BKG setzt sich aus folgenden Vertretern der Mitglieder zusammen (Stand 1. Januar 2024).
 

Fachausschüsse

Innerhalb der BKG bestehen zur Unterstützung der Vorstandsarbeit für eine Reihe von Themenbereichen ständige Fachausschüsse:

  • Fachausschuss Finanzierung
  • Fachausschuss Digitalisierung
  • Fachausschuss Krankenhausplanung
  • Fachausschuss Pflegeeinrichtungen
  • Kommission Verträge nach § § 112, 115 SBG V

Ergänzend wird die Arbeit der BKG durch weitere Arbeitsgruppen unterstützt.

Vertretung der BKG in anderen Gremien

Durch die Vorsitzende, die Geschäftsführung und Mitarbeitende der Geschäftsstelle ist die BKG im Vorstand und in Ausschüssen der DKG und darüber hinaus in einer Vielzahl weiterer Organisationen auf Bundes- und Landesebene vertreten.

Strukturdaten

Vollstationäre Betten nach Trägerschaft 2022

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Krankenhäuser im Land Berlin 2022 Teil I: Grunddaten

Krankenhäuser in Berlin nach Art der Zulassung 2022

Quelle:Statistisches Bundesamt,Grunddaten der Krankenhäuser, 2022, Tabelle 2.1.2.

Krankenhauspersonal in Vollkräfte 2022

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Krankenhäuser im Land Berlin 2022 Teil I: Grunddaten, Tabelle 21, 23

Fallzahlen 2000–2022 (vollstationär)

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Krankenhäuser im Land Berlin 2022 Teil I: Grunddaten; eigene Berechnungen.
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Bevölkerung in Berlin 2022, Bevölkerungsentwicklung, Bevölkerungsstand, Lebenserwartung.